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Altersvorsorge
Riester-Zulagen 2026: Grundzulage, Kinderzulage und der Mindesteigenbeitrag
Bis zu 175 € Grundzulage, 185 oder 300 € je Kind — aber nur in voller Höhe, wenn der Eigenbeitrag stimmt. Was §§ 84 bis 86 EStG sagen, mit Modellrechnung.
Auf dieser Seite
Die Riester-Förderung besteht aus Zulagen, die der Staat jedes Jahr auf deinen Vertrag zahlt — und aus einer Bedingung, an der sie oft scheitern: dem Mindesteigenbeitrag. Hier steht, was das Gesetz heute sagt. Was die Reform 2026 für das Neugeschäft und für Bestandsverträge bedeutet, steht im Beitrag zum Altersvorsorgereformgesetz.
Die Zulagen
- Grundzulage: 175 € im Jahr je zulageberechtigter Person (§ 84 Satz 1 EStG).
- Einsteigerbonus: einmalig 200 € zusätzlich, wer zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (§ 84 Satz 2 EStG).
- Kinderzulage: je Kind mit Kindergeld 185 €, für ab dem 1. Januar 2008 geborene Kinder 300 € im Jahr (§ 85 Abs. 1 EStG).
Modellrechnung: bis zu 950 € im Jahr
Eine Familie, beide Eltern zulageberechtigt, zwei Kinder, beide ab 2008 geboren:
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Grundzulage, 2 × 175 € (§ 84 EStG) | 350 € |
| Kinderzulage, 2 × 300 € (§ 85 EStG) | 600 € |
| Zulagen im Jahr, bis zu | 950 € |
„Bis zu”, weil die volle Zulage nur fließt, wenn beide Eltern ihren Mindesteigenbeitrag zahlen. Die Rechnung enthält keine Kosten, keine Wertentwicklung und keinen Steuervorteil; sie ist keine Zusage über eine spätere Rente.
Der Mindesteigenbeitrag — hier wird es teuer
Die volle Zulage gibt es nur, wenn du einen Mindesteigenbeitrag einzahlst (§ 86 Abs. 1 EStG):
- 4 % deiner beitragspflichtigen Einnahmen aus dem Vorjahr,
- höchstens 2.100 € (§ 10a Abs. 1 EStG),
- jeweils abzüglich der Zulagen, die dir zustehen,
- mindestens aber der Sockelbetrag von 60 € im Jahr.
Zahlst du weniger, wird die Zulage im Verhältnis gekürzt — Beitrag zu Mindesteigenbeitrag (§ 86 Abs. 1 EStG).
Modellrechnung zur Kürzung
Eine alleinerziehende Person mit 40.000 € Vorjahresbrutto und einem Kind, geboren ab 2008:
| Schritt | Betrag |
|---|---|
| 4 % von 40.000 € | 1.600 € |
| abzüglich Zulagen: 175 € + 300 € | − 475 € |
| Mindesteigenbeitrag im Jahr | 1.125 € (93,75 € im Monat) |
Zahlt sie stattdessen 600 € im Jahr — etwa weil der Dauerauftrag seit Jahren unverändert läuft, das Gehalt aber gestiegen ist —, bekommt sie 600 / 1.125 der Zulage: 253,33 € statt 475 €. Es fehlen 221,67 € — für genau dieses Jahr, denn der Zulagenanspruch entsteht mit Ablauf des jeweiligen Beitragsjahres (§ 88 EStG).
Wo du nachsehen kannst
Dein Vorjahresentgelt steht in der jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung. Den Rest rechnet der Riester-Zulagen-Rechner mit deinen Zahlen — ohne Anmeldung.
Der ehrliche Rat
Der häufigste Fehler ist kein schlechter Vertrag, sondern ein Eigenbeitrag, der nicht mehr zum Gehalt passt. Einmal im Jahr nachrechnen reicht. Und ob der Steuervorteil nach § 10a EStG dazukommt, hängt an deinem Steuersatz — das klären wir im Gespräch.
Stand dieser Einordnung: 3. Oktober 2026, geltendes Recht nach §§ 10a, 84 bis 86 EStG.
Quellen: § 84 EStG · § 85 EStG · § 86 EStG · § 10a EStG · § 88 EStG