Zum Inhalt springen
finanzheit.

Zahnzusatzversicherung

Die Kasse zahlt einen Festzuschuss. Den Rest zahlst du.

Beim Zahnersatz übernimmt die gesetzliche Kasse 60 bis 75 % der Regelversorgung.1 Alles darüber trägst du selbst. Eine Zusatzversicherung kann diesen Anteil verringern – aber nur, wenn sie vor der Behandlung besteht.

Stand der Zahlen: 4. Oktober 2026 · Quellen

Symbolbild: Eine junge Frau putzt sich im Bad die Zähne, von hinten gesehen.

40 % zahlst du

60 % zahlt die Kasse1

Regelversorgung beim Zahnersatz, ohne Bonusheft

Kurz erklärt

  • Beim Zahnersatz zahlt die gesetzliche Krankenkasse einen Festzuschuss: 60 % der Regelversorgung, mit lückenlosem Bonusheft bis zu 75 % (§ 55 SGB V).1

    Was die Kasse zahlt
  • Wählst du eine höherwertige Versorgung, bleibt der Festzuschuss gleich — die Differenz trägst du selbst.1 Implantate gehören nur in seltenen Ausnahmefällen zur Kassenleistung.5

    Was sie nicht zahlt
  • Eine Zahnzusatzversicherung kann den Eigenanteil verringern. Was sie erstattet, hängt vom Vertrag ab — und sie hilft nur, wenn sie vor der Behandlung besteht.

    Kostenbeispiel Krone

Was die Kasse zahlt – und was nicht

Maßstab ist die Regelversorgung: die Behandlung, die für deinen Befund als ausreichend und wirtschaftlich festgelegt ist. Darauf rechnet die Kasse ihren festen Zuschuss.

Das zahlt die Kasse

  • 60 % der Regelversorgung als Festzuschuss beim Zahnersatz (Krone, Brücke, Prothese).1
  • 70 % nach fünf Jahren lückenlos geführtem Bonusheft, 75 % nach zehn Jahren.12
  • Härtefall: Wer wenig verdient, bekommt zusätzlich zum Festzuschuss einen weiteren Betrag, höchstens bis zu den tatsächlichen Kosten der Regelversorgung – 2026 bei Bruttoeinnahmen bis 1.582 € im Monat (alleinstehend).12
  • Zahnspange bei Kindern in medizinisch begründeten Fällen. Du zahlst zunächst 20 % der Kosten selbst (sind zwei Kinder gleichzeitig in Behandlung, für das zweite 10 %) und bekommst das Geld zurück, wenn die Behandlung wie geplant abgeschlossen ist.7

Das zahlt sie nicht

  • Mehrkosten über der Regelversorgung. Wählst du eine höherwertige Versorgung, bleibt der Festzuschuss gleich – die Differenz trägst du.1
  • Implantate. Sie gehören nicht zur Kassenleistung, außer in seltenen, besonders schweren Ausnahmefällen.5 Ein Einzelzahn-Implantat kostet inklusive Zahnersatz in der Regel 1.500 bis 3.500 €.4
  • Professionelle Zahnreinigung. Keine gesetzliche Kassenleistung; die meisten Praxen berechnen 80 bis 120 €.6
  • Zahnspange ab 18. Wer bei Beginn der Behandlung volljährig ist, bekommt sie von der Kasse nur bei schweren Kieferanomalien bezahlt, die zusätzlich kieferchirurgisch behandelt werden müssen.5

Rechtsstand und Zahlen: 4. Oktober 2026

Ohne gegen mit: eine Krone als Beispiel

Die Verbraucherzentrale rechnet die Regelversorgung für eine Krone vor. Daran lässt sich die Lücke ablesen, bevor ein Heil- und Kostenplan auf dem Tisch liegt.

Ohne Zusatzversicherung

Krone in der Regelversorgung
398,39 €
Festzuschuss der Kasse (60 %, ohne Bonusheft)
− 239,03 €
Dein Eigenanteil
bis zu 159,36 €

Mit Zusatzversicherung

Was erstattet wird, hängt vom Vertrag ab. Üblich sind diese Leistungsarten:

  • Erstattung des Eigenanteils an der Regelversorgung, ganz oder zum Teil
  • Beteiligung an den Mehrkosten einer höherwertigen Versorgung
  • Zuschüsse zu Implantaten und Zahnreinigung, je nach Vertrag

Modellrechnung. Annahmen: metallische Vollkrone im Seitenzahnbereich ohne Verblendung (Regelversorgung) mit 398,39 € Gesamtkosten und Festzuschuss laut Verbraucherzentrale (Stand 26.01.2026);3 mit zehn Jahren Bonusheft sinkt der Eigenanteil auf bis zu 99,60 €. Deine tatsächlichen Kosten stehen im Heil- und Kostenplan deiner Praxis. Bei einer höherwertigen Versorgung bleibt der Festzuschuss gleich, der Eigenanteil steigt. Die rechte Spalte nennt Leistungsarten, keine zugesagte Leistung und keinen Beitrag.

Kostenbeispiel: Krone und Brücke

Wähle den Zahnersatz und wie lange dein Bonusheft lückenlos geführt ist. Der Rechenweg steht darunter.

Symbolbild: Hände rechnen mit Taschenrechner und Bleistift am Schreibtisch.
Zahnersatz

Zuschuss-Stufe: 60 % (unter fünf Jahren)

Gesamtkosten Regelversorgung
398,39 €
Festzuschuss der Kasse
239,03 €
Dein Eigenanteil
bis zu 159,36 €

Rechenweg: 398,39 € − 239,03 € Festzuschuss = 159,36 €

Nur vorher. Eine Zusatzversicherung kann diesen Eigenanteil nur verringern, wenn sie besteht, bevor die Behandlung angeraten ist.

Modellrechnung. Annahmen: Regelversorgung laut Verbraucherzentrale, Stand 26.01.2026 – Krone als metallische Vollkrone im Seitenzahnbereich ohne Verblendung, Brücke aus Nicht-Edelmetall für einen fehlenden Zahn im Seitenzahnbereich ohne zahnfarbene Verblendung.3 Festzuschuss 60 %, 70 % und 75 % nach § 55 SGB V.1 Der Betrag bei 70 % ist aus den Gesamtkosten errechnet. Deine tatsächlichen Kosten stehen im Heil- und Kostenplan; bei höherwertiger Versorgung bleibt der Festzuschuss gleich und dein Anteil steigt.

Worauf du bei jedem Anbieter achten solltest

Diese Fragen gelten für jeden Vertrag – auch für den, den wir vermitteln. Lass sie dir schriftlich beantworten.

  1. Wartezeiten

    Ab wann besteht Anspruch auf Leistung – sofort oder erst nach einigen Monaten?

  2. Begrenzung in den ersten Jahren

    Gibt es Höchstbeträge je Jahr, die erst nach und nach wegfallen?

  3. Was schon angeraten ist

    Sind angeratene oder begonnene Behandlungen und bereits fehlende Zähne ausgeschlossen?

  4. Worauf sich der Prozentsatz bezieht

    Gilt die Erstattung für den Rechnungsbetrag, und ist der Festzuschuss der Kasse darin schon eingerechnet?

  5. Welche Leistungen enthalten sind

    Zahnersatz, Zahnbehandlung, Zahnreinigung, Kieferorthopädie – was davon gehört dazu, was nicht?

  6. Wie sich der Beitrag entwickelt

    Steigt er mit dem Alter in festen Stufen, oder ist er mit Rückstellungen für das Alter kalkuliert?

  7. Kündigung durch den Versicherer

    Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

  8. Honorar der Praxis

    Bis zu welchem Satz der Gebührenordnung erstattet der Vertrag?

So arbeiten wir

Lion Park ist Vermögensberater und gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 7 GewO für die Deutsche Vermögensberatung AG.

In dieser Sparte vermitteln wir Produkte der Generali Deutschland Krankenversicherung AG, einer Partnergesellschaft der Deutschen Vermögensberatung. Einen Vergleich über den ganzen Markt bieten wir nicht an.

Das Gespräch kostet dich nichts. Ich werde bei Abschluss über die Provision im Beitrag vergütet.

Diese Seite ist Information, keine Beratung. Ob das zu dir passt, klärt erst ein Gespräch.

  1. Du forderst einen Rückruf an

    Dein Berater ruft dich im gewünschten Zeitfenster an – von seiner Ortsnummer, die du vorher speichern kannst.

  2. Wir klären, ob es jetzt noch passt

    Steht bereits eine Behandlung an, sagen wir dir das offen. Dann hilft ein Abschluss für genau diesen Fall nicht mehr.

  3. Du entscheidest in Ruhe

    Du bekommst die Unterlagen in Textform und die Antworten auf die Checkliste. Kein Abschluss am Telefon.

Wann es nicht passt

Eine Zahnzusatzversicherung ist nicht für jeden und nicht für jede Lage das Richtige – auch wenn es 2024 in Deutschland 20,16 Mio. Verträge in Zahntarifen gab.8

  • Nur vorher, nie nachher

    Was dein Zahnarzt schon angeraten oder begonnen hat, ist in aller Regel nicht mehr versicherbar. Wer erst mit dem Heil- und Kostenplan kommt, ist zu spät.

  • Am Anfang begrenzt

    Viele Verträge leisten in den ersten Jahren nur bis zu einem Höchstbetrag. Für eine große Behandlung kurz nach Abschluss reicht das oft nicht.

  • Manchmal reicht die Kasse

    Wer mit der Regelversorgung zufrieden ist und ein gepflegtes Bonusheft hat, trägt einen überschaubaren Eigenanteil. Bei geringem Einkommen greift außerdem die Härtefallregel der Kasse.

  • Kein Marktvergleich

    Wir sind gebundene Vermittler und vermitteln ausschließlich Produkte der Partner der Deutschen Vermögensberatung. Ob ein anderer Anbieter besser zu dir passt, können wir nicht beurteilen.

Häufige Fragen

Wie viel zahlt die Kasse beim Zahnersatz?

Einen Festzuschuss von 60 % der Regelversorgung. Mit fünf Jahren lückenlosem Bonusheft sind es 70 %, mit zehn Jahren 75 %.12 Der Zuschuss richtet sich nach dem Befund, nicht nach der Behandlung, die du wählst.

Zahlt die Kasse ein Implantat?

In aller Regel nicht. Implantate gehören nur in seltenen, besonders schweren Ausnahmefällen zur Kassenleistung.5 Ein Einzelzahn-Implantat kostet inklusive Zahnersatz in der Regel 1.500 bis 3.500 €.4

Lohnt sich das Bonusheft?

Ja. Im Beispiel der Krone steigt der Festzuschuss von 239,03 € auf 298,79 €, wenn das Heft zehn Jahre lückenlos geführt ist.3 Der Stempel kostet dich einen Kontrolltermin im Jahr.

Kann ich abschließen, wenn schon eine Behandlung ansteht?

Abschließen meist ja – aber die bereits angeratene oder begonnene Behandlung ist in aller Regel ausgeschlossen. Deshalb fragen wir danach, bevor wir etwas empfehlen.

Was kostet eine professionelle Zahnreinigung?

Die meisten Praxen berechnen 80 bis 120 €. Sie ist keine gesetzliche Kassenleistung; viele Kassen beteiligen sich aber freiwillig an den Kosten.6

Was gilt für die Zahnspange meines Kindes?

In medizinisch begründeten Fällen zahlt die Kasse. Du trägst während der Behandlung 20 % der Kosten selbst (sind zwei Kinder gleichzeitig in Behandlung, für das zweite 10 %) und bekommst diesen Anteil zurück, wenn die Behandlung wie geplant abgeschlossen ist.7 Extras über die Kassenleistung hinaus zahlst du selbst.

Was kostet mich das Gespräch?

Nichts. Ich werde bei Abschluss über die Provision im Beitrag vergütet. Ob das zu dir passt, klärt erst das Gespräch.

Symbolbild: Eine Mutter und ein Kind stehen morgens im Badezimmer.

Passt das für dich noch? Wir sagen es dir ehrlich.

Fordere einen Rückruf an. Wir schauen auf deine Lage und sagen dir, ob ein Abschluss jetzt sinnvoll ist.

Portrait von Lion Park

Lion Park

Vermögensberater · Raum Duisburg & Niederrhein

Ruft dich an von +49 176 23540206

Als Kontakt speichern

Erreichbar Mo–Fr 9–18 Uhr. Speicher die Nummer, dann weißt du, wer klingelt.

Rückruf anfordern

  1. Kanal
  2. Angaben
  3. Fertig

Wie sollen wir uns melden?

Erst wählen, nichts ausfüllen. Der ganze Weg dauert keine Minute.

Erstinformation

Lion Park, Vermögensberater – gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 7 GewO. Haftendes Unternehmen: Deutsche Vermögensberatung AG. Registernummer D-ESQX-9YP2A-60.

Vollständige Erstinformation nach § 15 VersVermV

Die Bilder auf dieser Seite sind Symbolbilder (lizenzierte Fotos, Nachweis im Impressum). Sie zeigen keine Kundinnen, Kunden oder Berater. Das Foto des Beraters ist echt.