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Mobilität & Reise

Unterwegs ändern sich die Regeln: im Ausland zahlt die gesetzliche Kasse nicht alles, und am Auto entscheidet der Tarif darüber, wer den Schaden trägt. Beides klären wir vorher, nicht danach.

Themen in Mobilität & Reise

Unterwegs gelten andere Regeln: Für das Auto ist die Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben, und im Ausland zahlt die gesetzliche Krankenkasse vieles nicht.

Symbolbild: Ein kleines Auto steht bei Abendlicht am Rand einer Landstraße.
  • Kfz-Versicherung

    Haftpflicht ist Pflicht — Kasko ist die eigentliche Entscheidung.

    Die Haftpflicht ist Pflicht (§ 1 PflVG) und zahlt, was du anderen mit dem Auto an Schaden verursachst. Die eigentliche Entscheidung ist die Kasko: wie viel vom Schaden am eigenen Auto du selbst tragen könntest.

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  • Reiseversicherung

    Den Rücktransport aus dem Ausland zahlt die Kasse nicht.

    Bei einem Aufenthalt im Ausland ruht der Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Kasse grundsätzlich (§ 16 Abs. 1 SGB V) — Ausnahmen gelten in der EU und in Abkommensstaaten —, und den Rücktransport nach Hause zahlt sie nicht (§ 60 Abs. 4 SGB V).

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So arbeiten wir

Drei Schritte, kein Papierstapel

  1. Bedarfscheck

    Ein paar Fragen zu deiner Situation — ohne Anmeldung, ohne dass am Ende ein Vertrag steht.

  2. Gespräch, auf Wunsch komplett per Video

    Wir gehen deine Antworten gemeinsam durch. Vor Ort, am Telefon oder per Video — du entscheidest.

  3. Ein fester Ansprechpartner, dauerhaft

    Verträge ändern sich, dein Leben auch. Die Person, mit der du gesprochen hast, bleibt dieselbe.

Persönlich

Ein fester Ansprechpartner für alles

Aus einem Team, das sich kennt. Wer deine Verträge kennt, muss sich im Ernstfall nichts erst erklären lassen.

Was brauchst du wirklich?

Der Bedarfscheck zeigt dir in wenigen Minuten, was schon sitzt und wo eine echte Lücke ist — auch über diesen Bereich hinaus.

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