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Eine Entscheidung für Jahrzehnte

Private Krankenversicherung

Die PKV ist kein Zusatzbaustein, sondern ein eigenes System. Wer wechselt, entscheidet nicht für ein Jahr, sondern meist für den Rest des Berufslebens.

Symbolbild: Ein ruhiger Wartebereich mit zwei Sesseln und einer Pflanze.

Kurz erklärt

  • Die private Krankenversicherung (PKV) ersetzt die gesetzliche Krankenversicherung vollständig. Was sie leistet, steht im Vertrag und nicht im Gesetz.

  • Wechseln darf nicht jeder: Angestellte erst, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt — 2026 sind das 77.400 € (§ 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 6 SGB V). Dazu kommen Selbstständige und Beamte mit Beihilfeanspruch.

  • Eine beitragsfreie Familienversicherung gibt es in der PKV nicht: Jedes Kind und ein Partner ohne eigenes Einkommen brauchen einen eigenen Vertrag.

  • Der Weg zurück in die gesetzliche Kasse ist regelmäßig verschlossen — ab 55 in der Regel ganz (§ 6 Abs. 3a SGB V).

    Häufige Fragen

Worauf es ankommt

  • Nicht jeder darf

    Der Zugang ist gesetzlich begrenzt: Selbstständige und Freiberufler, Beamte mit Beihilfeanspruch und Angestellte oberhalb der Versicherungspflichtgrenze. Wer nicht in eine dieser Gruppen fällt, muss die Frage gar nicht erst stellen.

    § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB V
  • Der Leistungsumfang steht im Vertrag

    Was die private Versicherung leistet, ist vertraglich zugesichert und kann nicht durch eine Gesetzesänderung gekürzt werden. Das ist der eigentliche Unterschied — nicht „bessere Medizin", sondern ein festgeschriebener Umfang.

  • Die Familie zählt einzeln

    Eine beitragsfreie Familienversicherung wie in der gesetzlichen Kasse gibt es nicht. Jedes Kind und ein nicht erwerbstätiger Partner brauchen einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag. Bei der Familienplanung ist das die zentrale Rechnung.

Ehrlich abgewogen

Was dafür spricht — und was du wissen musst, bevor du unterschreibst.

Häufige Fragen: Private Krankenversicherung

Wer darf in die private Krankenversicherung wechseln?

Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt (2026: 77.400 €, § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V), Beamte mit Anspruch auf Beihilfe (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V) sowie Selbstständige und Freiberufler. Wer in keine dieser Gruppen fällt, bleibt gesetzlich versichert.

Kann ich später zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?

Nur, wenn du wieder versicherungspflichtig wirst, etwa weil dein Gehalt unter die Grenze fällt. Wer nach dem 55. Geburtstag versicherungspflichtig wird und in den fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert war, bleibt in der Regel versicherungsfrei (§ 6 Abs. 3a SGB V). Die Entscheidung ist deshalb meist eine für das ganze Berufsleben.

Was kostet die PKV für Kinder und Partner?

Jede Person braucht einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag — eine beitragsfreie Familienversicherung wie in der gesetzlichen Kasse gibt es nicht. Wie hoch die Beiträge sind, hängt vom Tarif und vom Gesundheitszustand ab; das rechnen wir im Gespräch an deinen Zahlen.

Bleibt der Beitrag in der PKV gleich?

Nein. Beitragsanpassungen gehören zum System. Alterungsrückstellungen dämpfen den Anstieg im Alter, sie verhindern ihn nicht. Wer mit einem festen Beitrag rechnet, rechnet falsch.

Du bist gesetzlich versichert und willst nur einzelne Lücken schließen? Dafür gibt es die Zusatzbausteine.

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Dein Ansprechpartner für Private Krankenversicherung

Lion Park, Vermögensberater Lion ParkVermögensberater

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