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Existenz & Einkommen

Ab Woche sieben wird es eng.

Sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter. Danach übernimmt die Krankenkasse — mit deutlich weniger, während die Fixkosten unverändert bleiben.

Symbolbild: Eine Frau sitzt krank im Bett und hält eine Tasse Tee.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Der Arbeitgeber zahlt das Entgelt bis zu sechs Wochen fort (§ 3 Abs. 1 EntgFG). Danach übernimmt die Krankenkasse.

    Die drei Stufen im Gesetz
  • Krankengeld beträgt 70 % des Brutto- und höchstens 90 % des Nettoentgelts (§ 47 Abs. 1 SGB V) — und das längstens 78 Wochen (§ 48 Abs. 1 SGB V).

    Was das konkret bedeutet
  • Selbstständige haben die erste Stufe gar nicht: Ohne Arbeitgeber gibt es keine Entgeltfortzahlung.

    Drei hartnäckige Sätze
  • Es ersetzt keine Berufsunfähigkeitsversicherung — es endet dort, wo diese anfängt.

    Vor- und Nachteile ehrlich

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Drei Sätze, die fast jeder dazu sagt

  • Wenn ich krank bin, zahlt mein Arbeitgeber einfach weiter.

    Sechs Wochen lang, dann ist Schluss (§ 3 Abs. 1 EntgFG). Danach übernimmt die Krankenkasse — mit weniger. Wer länger ausfällt, merkt den Unterschied ab Woche sieben, und zwar sofort in voller Höhe.

  • Krankengeld ist doch ungefähr mein Gehalt.

    Es sind 70 Prozent des Bruttoentgelts und höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts (§ 47 Abs. 1 SGB V) — und davon gehen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Was ankommt, liegt spürbar unter dem gewohnten Netto, während die Fixkosten unverändert weiterlaufen.

  • Als Selbstständiger bin ich da genauso abgesichert.

    In der Regel nicht. Es gibt keinen Arbeitgeber, der sechs Wochen überbrückt — die erste Stufe fehlt vollständig. Ob überhaupt Krankengeld fließt und ab welchem Tag, hängt davon ab, was beim Versicherungsschutz gewählt wurde. Für Selbstständige ist das deshalb keine Ergänzung, sondern die Grundabsicherung des laufenden Einkommens.

Drei Fragen, dann weißt du mehr

Frage 1 von 3Auswertung: Du hast die Stufen im Blick

Weißt du, ab welchem Tag deine Lohnfortzahlung endet?

Könntest du sechs Monate mit deutlich weniger Einkommen auskommen, ohne an Rücklagen zu gehen?

Ist dir klar, was nach 78 Wochen Krankengeld kommt?

Da ist eine Lücke, die dich überraschen würde

Mindestens ein Punkt ist offen. Die Größenordnung lässt sich exakt bestimmen — sie ergibt sich direkt aus den gesetzlichen Prozentsätzen und deinem Einkommen.

Du hast die Stufen im Blick

Dann geht es nur noch um die Karenzzeit: ab welchem Tag die Leistung einsetzen soll. Prüf außerdem, ob Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsversicherung lückenlos ineinandergreifen.

Die drei Stufen — und wo sie enden

Bei längerer Krankheit greifen drei Stufen ineinander. Jede ist gesetzlich geregelt, und jede ist kleiner als die vorherige.

  • Stufe 1 — Entgeltfortzahlung: Der Arbeitgeber zahlt das Entgelt bei Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen fort. § 3 Abs. 1 EntgFG
  • Stufe 2 — Anspruch auf Krankengeld besteht, wenn die Krankheit arbeitsunfähig macht. § 44 Abs. 1 SGB V
  • Höhe: Krankengeld beträgt 70 vom Hundert des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und darf 90 vom Hundert des Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen. § 47 Abs. 1 SGB V
  • Dauer: Wegen derselben Krankheit längstens 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren. § 48 Abs. 1 SGB V

Eine dritte Stufe als Fortsetzung gibt es nicht. Nach 78 Wochen endet das Krankengeld. Bleibt die Arbeitsunfähigkeit, geht es um Erwerbsminderung — und die wird nach ganz anderen Maßstäben geprüft. Was dann gilt, steht auf der Seite zur Berufsunfähigkeit.

Ein Rechenbeispiel

Was ab Woche sieben ankommt

Angestellt, 4.000 € brutto und 2.600 € netto im Monat. Gerechnet wird ausschließlich mit den gesetzlichen Prozentsätzen.

70 % des Bruttoentgelts
2.800 €
Höchstgrenze: 90 % des Nettoentgelts
2.340 €
Maßgeblich ist der niedrigere Wert
2.340 €
Differenz zum gewohnten Netto
260 €

Berechnung basiert auf § 47 Abs. 1 SGB V · § 48 Abs. 1 SGB V · § 3 Abs. 1 EntgFG, Stand 04.08.2026, vereinfachte Darstellung.

Und das ist noch die günstige Rechnung: Vom Krankengeld gehen zusätzlich Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Wie viel genau, hängt vom Einzelfall ab — deshalb steht hier keine Zahl dafür. Die tatsächliche Lücke ist größer als 260 €.

Ehrlich: Vorteile und Nachteile

Wie groß deine Lücke ab Woche sieben wäre, hängt an deinem Netto. Der Bedarfscheck ordnet es ein.

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So gehen wir vor

  1. Lücke bestimmen

    Wir rechnen aus, was ab Woche sieben tatsächlich ankommt — und was davon für deine Fixkosten fehlt. Das ist die Höhe, um die es geht.

  2. Karenzzeit festlegen

    Ab welchem Krankheitstag soll gezahlt werden? Wer die ersten Wochen aus Rücklagen tragen kann, bekommt den Schutz günstiger. Wer selbstständig ist, braucht ihn früher.

  3. Anschluss an die BU mitdenken

    Krankentagegeld endet, wenn Berufsunfähigkeit festgestellt wird. Beide Verträge sollten so aufeinanderpassen, dass dazwischen keine Lücke entsteht.

  4. Im Leistungsfall begleiten

    Wir helfen bei Meldung und Nachweisen — persönlich, nicht über eine Hotline.

Häufige Fragen zum Krankentagegeld

Ab wann brauche ich Krankentagegeld?

Sobald ein längerer Ausfall dein Einkommen spürbar senken würde. Für Angestellte ist das ab Woche sieben der Fall, wenn die Lohnfortzahlung endet (§ 3 Abs. 1 EntgFG). Für Selbstständige gilt es faktisch ab dem ersten Tag, weil die erste Stufe komplett fehlt.

Wie lange zahlt die Krankenkasse überhaupt?

Wegen derselben Krankheit längstens 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren (§ 48 Abs. 1 SGB V). Danach endet das Krankengeld — und wenn die Arbeitsunfähigkeit bleibt, stellt sich die Frage der Erwerbsminderung. Genau dort greift eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Ist Krankentagegeld dasselbe wie Krankengeld?

Nein. Krankengeld ist die gesetzliche Leistung der Krankenkasse. Krankentagegeld ist die private Ergänzung, die die Differenz zum gewohnten Nettoeinkommen schließt. Beide können nebeneinander laufen, zusammen aber nicht mehr als das bisherige Nettoeinkommen ergeben.

Was ist die Karenzzeit?

Der Zeitraum vom Beginn der Arbeitsunfähigkeit bis zur ersten Zahlung. Je später die Leistung einsetzt, desto günstiger der Beitrag. Sie sollte zu dem passen, was du tatsächlich aus eigenen Mitteln überbrücken kannst — nicht zu dem, was am billigsten ist.

Ersetzt Krankentagegeld die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Nein, es überbrückt nur die Zeit davor. Krankentagegeld zahlt bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit und endet, sobald Berufsunfähigkeit festgestellt wird. Die BU zahlt dann eine Rente, unter Umständen jahrzehntelang. Die beiden lösen einander ab, sie ersetzen sich nicht.

Was dazugehört

Berufsunfähigkeit

Übernimmt, wo das Krankengeld endet. Beide sollten lückenlos aneinander anschließen.

Unfallversicherung

Deckt einen anderen Ausschnitt: die dauerhaften Folgen eines Unfalls, unabhängig vom Einkommen.

Für Selbstständige

Wenn der Betrieb an dir hängt, gehört das Krankentagegeld zur Betriebsabsicherung.

Fragen zum Krankentagegeld?

Wie groß ist deine Lücke ab Woche sieben?

Im Bedarfscheck siehst du in wenigen Minuten, wo dein Einkommen abgesichert ist und wo nicht. Ohne Anmeldung.

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