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Staatlich geförderte Altersvorsorge

Der Staat will deine Rente mitbezahlen. Holst du es ab?

Zulagen gibt es nicht automatisch — sie hängen an einem Eigenbeitrag, den viele zu niedrig ansetzen. Rechne in zwei Minuten aus, was dir zusteht.

Symbolbild: Ein Paar entspannt im hellen Wohnzimmer auf dem Sofa.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Grund- und Kinderzulage sind feste Beträge aus dem Einkommensteuergesetz (§§ 84, 85 EStG) — kein Prozentsatz deines Beitrags. Deshalb wirken sie bei kleinen Beiträgen und mit Kindern am stärksten.

    Was im Gesetz steht
  • Die volle Zulage gibt es nur mit dem Mindesteigenbeitrag. Er hängt am Vorjahreseinkommen — daran scheitert sie in der Praxis am häufigsten.

    Zulagen-Check starten
  • Das Altersvorsorgereformgesetz ist am 29. Mai 2026 verkündet worden. Die Zulagen nach §§ 84 und 85 EStG sind davon unberührt geltendes Recht.

    Was die Reform ändert
  • Riester ist ein Förder-, kein Renditeprodukt: Das Kapital wird überwiegend verrentet und die Auszahlung nachgelagert besteuert (§ 22 Nr. 5 EStG).

    Ehrlich abgewogen

Drei Sätze, die fast jeder über Riester sagt

  • Riester lohnt sich nicht.

    Diese Aussage misst meist die Rendite eines Durchschnittsvertrags — und lässt die Förderung weg. Entscheidend ist eine andere Kennzahl: Wie viel des Gesamtbeitrags kommt vom Staat? Bei Familien mit Kindern liegt dieser Anteil regelmäßig über der Hälfte. Ob es sich für dich lohnt, beantwortet keine Pauschalaussage, sondern deine eigene Förderquote.

  • Riester wird sowieso abgeschafft.

    Der Gesetzgeber hat die geförderte private Altersvorsorge neu geordnet — das ist beschlossen und verkündet. Was daraus für bestehende Verträge folgt, ist eine eigene Frage und wird weiter unten sachlich eingeordnet, mit Datum und Quelle.

  • Wenn ich sterbe, ist das Geld weg.

    Pauschal falsch — pauschal richtig ist es aber auch nicht. In der Ansparphase kann das Kapital auf den Vertrag des Ehe- oder Lebenspartners übertragen werden, ohne dass die Förderung zurückgezahlt werden muss. Andere Erben bekommen das Kapital nur gegen Rückzahlung der Zulagen und Steuervorteile. In der Rentenphase hängt es davon ab, was vereinbart wurde. Diese Einschränkung gehört ehrlich dazu.

Drei Fragen, dann weißt du mehr

Frage 1 von 3Auswertung: Sieht gut aus — ein Zweitblick kostet nichts

Hast du Kinder, die 2008 oder später geboren sind?

Nutzt du aktuell staatliche Förderung für deine Altersvorsorge?

Weißt du ungefähr, wie hoch deine gesetzliche Rente ausfällt?

Da ist wahrscheinlich Förderung liegen geblieben

Mindestens ein Punkt ist offen — und genau daran hängt in der Praxis der größte Teil der Förderung. Der Zulagen-Check zeigt dir in zwei Minuten, um welche Beträge es bei dir geht.

Sieht gut aus — ein Zweitblick kostet nichts

Klingt, als hättest du das Wesentliche geregelt. Trotzdem lohnt der Check: Der Mindesteigenbeitrag hängt am Vorjahreseinkommen und ändert sich mit jeder Gehaltsanpassung. Genau daran scheitert die volle Zulage am häufigsten.

Was im Gesetz steht

Die Förderhöhe ist kein Angebot und keine Verhandlungssache — sie steht im Einkommensteuergesetz. Jeder Wert hier ist am 02.08.2026 gegen den amtlichen Gesetzestext geprüft.

175 € Grundzulage pro Jahr § 84 EStG
300 € je Kind, ab 2008 geboren § 85 EStG
bis 2.100 € Sonderausgabenabzug, Beiträge und Zulagen zusammen § 10a EStG

Die Zulagen sind feste Beträge, kein Prozentsatz deines Beitrags — deshalb fallen sie bei kleineren Eigenbeiträgen und mit Kindern am stärksten ins Gewicht. Grundzulage plus zwei Kinderzulagen ergeben 775 € im Jahr. Ob zusätzlich der Steuerabzug greift, prüft das Finanzamt von sich aus — du bekommst, was mehr bringt (Günstigerprüfung).

  • Grundzulage 175 € im Jahr für jede zulageberechtigte Person. Wer erstmals vor dem 25. Geburtstag beantragt, bekommt einmalig 200 € obendrauf. § 84 EStG
  • Kinderzulage 300 € je Kind und Jahr für ab 2008 geborene Kinder, 185 € für davor geborene — solange Kindergeldanspruch besteht. § 85 EStG
  • Mindesteigenbeitrag: 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, vermindert um die Zulagen. Nach unten greift ein Sockelbetrag von 60 € im Jahr. § 86 EStG
  • Wer weniger einzahlt, bekommt anteilig weniger. Die Zulage wird im Verhältnis der gezahlten Beiträge zum Mindesteigenbeitrag gekürzt — nicht gestrichen. § 86 EStG
  • Beiträge und Zulagen sind zusammen bis 2.100 € im Jahr als Sonderausgaben abziehbar. Das Finanzamt prüft von sich aus, ob daraus über die Zulagen hinaus ein Vorteil entsteht. § 10a EStG
  • Auch der nicht selbst berechtigte Ehe- oder Lebenspartner kann Zulagen bekommen — mit einem eigenen Vertrag und mindestens 60 € eigenem Beitrag im Jahr. § 79 EStG
  • Wer vorzeitig auflöst, zahlt die Förderung zurück. Bei einer schädlichen Verwendung sind die erhaltenen Zulagen und die gesondert festgestellten Steuervorteile zurückzuzahlen. § 93 EStG
  • Die spätere Rente wird versteuert — soweit sie auf geförderten Beiträgen beruht, in voller Höhe. Das ist die Kehrseite der geförderten Einzahlung. § 22 Nr. 5 EStG

Zulagen-Check: was bei dir zusammenkommt

Der Check rechnet serverseitig und ausschließlich mit den Größen aus dem Einkommensteuergesetz — keine Kosten, keine Rendite, kein bestimmtes Produkt.

Ein Rechenbeispiel

Familie mit zwei Kindern

Ein Elternteil ist unmittelbar zulageberechtigt, 38.000 € rentenversicherungspflichtiges Bruttoentgelt im Vorjahr, zwei Kinder mit Kindergeldanspruch (geboren 2019 und 2022).

Grundzulage
175 €
Kinderzulage, zwei Kinder ab 2008
600 €
Zulagen im Jahr
775 €
Sollbetrag: 4 % vom Vorjahresbrutto
1.520 €
Eigenbeitrag im Jahr (Sollbetrag minus Zulagen)
745 €
Eigenbeitrag im Monat
62 €
Anteil des Staates am Gesamtbeitrag
51 %

Berechnung basiert auf §§ 84, 85, 86 EStG, Stand 02.08.2026, vereinfachte Darstellung.

Die Zahlen entstehen aus derselben Funktion wie der Zulagen-Check — die Box kann also nicht von ihm abweichen. Kosten des jeweiligen Vertrags sind bewusst nicht enthalten; sie unterscheiden sich je nach Anbieter und gehören ins Gespräch.

Riester und die Reform: Was jetzt gilt

Stand dieser Einordnung: 02.08.2026

Der Bundestag hat am 27. März 2026 das Altersvorsorgereformgesetz beschlossen, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Verkündet wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt Nr. 156 vom 29. Mai 2026. Kern der Reform ist ein neues Altersvorsorgedepot, mit dem sich auch in Fonds und ETFs gefördert fürs Alter sparen lässt; es soll das bisherige Riester-Sparen ablösen.

Was das für bestehende Verträge im Einzelnen bedeutet — ab wann welche Regel greift, ob und wie sich in das neue System wechseln lässt —, lässt sich seriös nur am konkreten Vertrag beantworten. Detailbehauptungen dazu findest du auf dieser Seite deshalb bewusst nicht: Was sich nicht öffentlich belegen lässt, steht hier nicht.

Für heute gilt: Die Zulagen nach §§ 84 und 85 EStG sind geltendes Recht, und wer seinen Eigenbeitrag zu niedrig ansetzt, bekommt sie anteilig gekürzt. Genau das prüft der Zulagen-Check — unabhängig davon, wie es mit dem Neugeschäft weitergeht.

Quellen: Deutscher Bundestag zum Beschluss vom 27.03.2026 · Bundesrat, Beratungsvorgang 206/26

Ehrlich abgewogen

Häufige Einwände

Ich habe gelesen, Riester rechnet sich nicht. Stimmt das?

Solche Urteile beziehen sich meist auf Durchschnittsverträge und auf die Rendite nach Kosten — beides sind berechtigte Kritikpunkte. Sie sagen aber nichts über deinen Fall. Die Förderung ist gesetzlich fix, die Kosten sind es nicht: Sie unterscheiden sich je nach Vertrag erheblich. Sinnvoll ist deshalb die Reihenfolge: erst die Förderquote ausrechnen, dann über Kosten und Anlageform sprechen — nicht umgekehrt.

Die Reform kommt doch sowieso. Soll ich nicht einfach abwarten?

Abwarten ist bei Gesetzesänderungen ein vernünftiger Reflex. Die entscheidende Frage ist aber, welche Optionen du danach hast — und das hängt davon ab, ob du schon einen Vertrag hast oder nicht. Genau deshalb arbeitet der Reform-Abschnitt auf dieser Seite mit Datum und Quelle statt mit Fristendruck. Was für dich gilt, klären wir an deinem konkreten Vertrag.

Ist Riester nicht viel zu teuer?

Kosten sind ein echtes Auswahlkriterium — aber innerhalb der Produktklasse, nicht gegen sie. Wer gegen ein ungefördertes Depot vergleicht, muss die Zulagen auf die Gegenseite legen, sonst vergleicht er zwei verschiedene Dinge. Die vergleichbare Größe sind die Effektivkosten und die Chance-Risiko-Klasse im standardisierten Produktinformationsblatt; die schauen wir uns gemeinsam an.

Ich komme doch gar nicht an das Geld heran.

Das stimmt, und es ist auch so gewollt: Eine vorzeitige Entnahme ist förderschädlich, die Förderung wäre zurückzuzahlen. Der Gegenwert ist, dass das Kapital in der Ansparphase besonders geschützt ist. Flexibel ist der Vertrag an anderer Stelle — bei der Beitragshöhe, bei Beitragspausen, beim Rentenbeginn, bei einer Teilkapitalauszahlung und beim Anbieterwechsel.

Bin ich überhaupt förderberechtigt?

Unmittelbar berechtigt ist im Kern, wer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, dazu Beamtinnen und Beamte sowie ihnen gleichgestellte Personen (§§ 10a, 79 EStG). Der Kreis ist breiter als viele denken — er reicht von Auszubildenden über Menschen in Elternzeit bis zu Beziehern von Lohnersatzleistungen. Und wer selbst nicht berechtigt ist, kann es über den Ehe- oder Lebenspartner sein: mit einem eigenen Vertrag und mindestens 60 € eigenem Beitrag im Jahr.

Was passiert, wenn ich den Vertrag vorzeitig auflöse?

Dann liegt eine schädliche Verwendung vor: Die erhaltenen Zulagen und die gesondert festgestellten Steuervorteile sind zurückzuzahlen (§ 93 EStG). Das ist kein Kleingedrucktes, sondern der Kern der Konstruktion — die Förderung ist an die Verwendung fürs Alter gebunden. Wer Beiträge nicht mehr stemmen kann, sollte deshalb zuerst über Beitragsfreistellung sprechen, nicht über Kündigung.

Im Alter muss ich alles versteuern. Was bringt das dann?

Die Auszahlungen werden nachgelagert besteuert — das ist die Kehrseite der geförderten Einzahlung. Ob unterm Strich ein Vorteil bleibt, hängt davon ab, wie dein Steuersatz im Ruhestand zu deinem heutigen steht. Pauschal lässt sich das nicht sagen, und niemand sollte es dir pauschal versprechen. Rechnen lässt es sich nur mit deinen Zahlen.

Größeres Bild gesucht? Die Übersicht Altersvorsorge ordnet Riester in die drei Schichten ein — und der Bedarfscheck zeigt, ob überhaupt die Altersvorsorge deine dringendste Lücke ist.

So läuft's

  1. Zulagen-Check

    Du rechnest in zwei Minuten aus, wie hoch deine Förderung ausfällt und welchen Eigenbeitrag sie voraussetzt. Ohne Anmeldung.

  2. Gespräch, auf Wunsch komplett per Video

    Wir schauen uns dein Ergebnis an — und bei einem bestehenden Vertrag auch, ob Beitrag und Stammdaten noch passen.

  3. Antrag und laufende Betreuung

    Wenn etwas zu tun ist, setzen wir es um. Danach bleibt derselbe Ansprechpartner, auch wenn sich dein Einkommen ändert.

Erst rechnen, dann entscheiden

Der Zulagen-Check zeigt dir in zwei Minuten, worüber wir überhaupt sprechen. Danach entscheidest du, ob sich ein Gespräch lohnt.

Fragen zur Riester-Rente?

Ruf Lion direkt an — wir rechnen Zulagen und Eigenbeitrag für deine Situation gemeinsam durch.

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