Betriebliche Altersvorsorge
Mehr Rente, mit Zuschuss vom Arbeitgeber.
Bei der betrieblichen Altersvorsorge zahlst du aus dem Bruttogehalt in einen Vertrag ein. Du sparst Steuern und Sozialabgaben, dein Arbeitgeber legt gesetzlich mindestens 15 Prozent obendrauf. Hier erklären wir ehrlich, wie das funktioniert, was es netto kostet und wo die Haken sind.
Kurz erklärt
-
Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) fließt ein Teil deines Bruttogehalts über den Arbeitgeber in einen Vorsorgevertrag. Der häufigste Weg ist die Entgeltumwandlung; wer gesetzlich rentenversichert ist, hat darauf einen Anspruch (§ 1a BetrAVG).
Was ist bAV? -
Steuerfrei sind 2026 bis zu 676 € im Monat (8 % der Beitragsbemessungsgrenze, § 3 Nr. 63 EStG), sozialabgabenfrei bis zu 338 € (4 %, § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV).
Die Förderung im Detail -
Der Arbeitgeber muss mindestens 15 % des umgewandelten Betrags dazugeben, soweit er dadurch Sozialabgaben spart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG).
So funktioniert es -
Die spätere Auszahlung ist voll steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 EStG) und unterliegt meist der Kranken- und Pflegeversicherung.
Vor- und Nachteile
Vom Netto sparen oder vom Brutto vorsorgen?
Derselbe Verzicht, ein anderes Ergebnis
Angenommen, du legst 100 € im Monat für später zur Seite. Es macht einen großen Unterschied, woher dieses Geld kommt.
100 €
gehen vom Konto ab, 100 € liegen an. Kein Zuschuss, keine Ersparnis.
rund 50 €
echter Netto-Aufwand. Trotzdem arbeiten 115 € für deine Rente, weil Steuer, Sozialabgaben und Arbeitgeberzuschuss mitspielen.
Beispiel bei rund 30 % Steuersatz. Mit deinen eigenen Zahlen nachrechnen →
Was ist die betriebliche Altersvorsorge?
Die gesetzliche Rente allein ersetzt nur einen Teil deines heutigen Einkommens. Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein Weg, diese Lücke über den Arbeitgeber zu schließen: Ein Teil deines Gehalts fließt direkt in einen Vorsorgevertrag, statt erst versteuert und verbeitragt auf deinem Konto zu landen.
Der häufigste Weg ist die Entgeltumwandlung: Du wandelst freiwillig einen Teil deines Bruttogehalts in einen Beitrag zur Altersvorsorge um. Der Anspruch darauf steht jedem Arbeitnehmer gesetzlich zu.
So funktioniert die Entgeltumwandlung
- 1 Vom Brutto, nicht vom Netto
dein Beitrag wird vom Bruttogehalt abgezogen, bevor Lohnsteuer und Sozialabgaben berechnet werden. Dadurch sinkt dein steuer- und beitragspflichtiges Einkommen.
- 2 Netto kostet es weniger als der Beitrag
Weil du auf den umgewandelten Teil keine Steuern und keine Sozialabgaben zahlst, ist dein echter Netto-Aufwand kleiner als der Betrag, der in den Vertrag fließt.
- 3 Der Arbeitgeber legt drauf
Seit 2022 muss der Arbeitgeber mindestens 15 Prozent Zuschuss zahlen, soweit er durch die Umwandlung Sozialabgaben spart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG).
- 4 Später kommt die Rente
Im Ruhestand wird das angesparte Kapital als monatliche Rente oder Kapital ausgezahlt. Diese Auszahlung ist dann steuer- und meist auch beitragspflichtig, siehe unten.
Die Förderung im Detail
Der Staat fördert die Entgeltumwandlung über zwei Grenzen, jeweils bezogen auf die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung:
- Steuerfrei ist dein Beitrag bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze pro Jahr (§ 3 Nr. 63 EStG).
- Sozialabgabenfrei ist er bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze pro Jahr (§ 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV). 2026 sind das rund 4.056 € im Jahr.
- Arbeitgeberzuschuss mindestens 15 %, soweit der Arbeitgeber Sozialabgaben spart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG).
Wie viel dich das netto wirklich kostet, rechnest du unten selbst aus.
Ehrlich: Vorteile und Nachteile
Dafür spricht
- Niedriger Netto-Aufwand durch Steuer- und Abgabenersparnis
- Mindestens 15 % Zuschuss vom Arbeitgeber, oft mehr
- Bequem über die Gehaltsabrechnung, kein separater Aufwand
- Der Anspruch steht jedem Arbeitnehmer zu
Das musst du wissen
- Die Auszahlung ist voll steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 EStG) und unterliegt meist der Kranken- und Pflegeversicherung.
- Deine spätere gesetzliche Rente sinkt etwas, weil das beitragspflichtige Einkommen niedriger ist.
- Das Geld ist bis zur Rente gebunden, kaum flexibel verfügbar.
- Prognostizierte Renditen sind Annahmen, keine Garantie.
Ob sich die bAV für dich lohnt, hängt von deinem Einkommen, deiner Lebensplanung und dem konkreten Tarif ab. Genau das rechnen wir mit dir persönlich durch, mit allen Zahlen, auch den unbequemen.
Für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber kannst du die betriebliche Altersvorsorge für deine Mitarbeiter einrichten, das bindet Fachkräfte und ist für den Betrieb steuerlich attraktiv. Die Einrichtung und die Pflichten rund um den 15-Prozent-Zuschuss gehen wir gemeinsam durch.
Zum Firmenkunden-BereichHäufige Fragen zur bAV
Habe ich einen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge?
Ja, wenn du in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert bist: Dann kannst du verlangen, dass bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze deines Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge fließen (Entgeltumwandlung, § 1a Abs. 1 und § 17 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG).
Wie viel zahlt der Arbeitgeber dazu?
Mindestens 15 % des umgewandelten Betrags, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Mehr ist möglich, wenn der Arbeitgeber oder ein Tarifvertrag es vorsieht.
Wie viel kann ich steuer- und abgabenfrei einzahlen?
2026 sind bis zu 676 € im Monat steuerfrei (8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung von 8.450 €, § 3 Nr. 63 EStG) und bis zu 338 € im Monat sozialabgabenfrei (4 %, § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV).
Was zahle ich im Alter auf die Betriebsrente?
Die Auszahlung ist voll steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 EStG) und unterliegt meist der Kranken- und Pflegeversicherung.
Sinkt durch die Entgeltumwandlung meine gesetzliche Rente?
Etwas, ja: Weil dein beitragspflichtiges Einkommen sinkt, erwirbst du in der gesetzlichen Rentenversicherung etwas geringere Ansprüche. Wie viel das ausmacht, rechnen wir im Gespräch mit deinen Zahlen durch.
Rechne deinen Netto-Aufwand aus
Sieh in einer Minute, was eine Entgeltumwandlung dich netto kostet und was daraus mit Arbeitgeberzuschuss wird. Nachvollziehbar, ohne Anmeldung.
Wir sind für dich da
Ruf uns an
Ein fester Ansprechpartner, keine Warteschleife. Ob er gerade erreichbar ist, steht hier — und wenn nicht, ruft er zurück.
+49 176 23540206Üblicherweise erreichbar: Mo–Fr 9–18 Uhr
Rückruf anfordernLion Park ist gerade erreichbar
Jetzt anrufen: +49 176 23540206Beratung vereinbaren
Persönlich vor Ort, per Video oder telefonisch. Du wählst Zeitpunkt und Kanal, wir bereiten alles vor.
Dein Ansprechpartner:
Lion Park, Vermögensberater — Deutsche Vermögensberatung, Partner der Generali