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Wohngebäudeversicherung
Eigentümer von Häusern und Eigentumswohnungen; oft von der Bank bei Finanzierung verlangt
Was drin ist — und worauf du achten solltest
Das ist typischerweise abgedeckt
- Schäden am Gebäude durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel
- fest verbundene Bestandteile wie Heizung, Sanitäranlagen, teils Photovoltaik
- gleitende Neuwertversicherung gegen Baupreissteigerungen
- einschließbar: Elementarschäden, Überspannung, Grobfahrlässigkeit
Typische Lücken
- Elementarschäden nicht eingeschlossen trotz steigender Unwettergefahr
- Photovoltaikanlage oder Nebengebäude nicht mitversichert
- Unterversicherung durch falsch ermittelten Versicherungswert
- Rückstau bei Starkregen ohne separaten Einschluss nicht gedeckt
Allgemeine Orientierung zur Sparte — welche Leistungen konkret gelten, bestimmt der jeweilige Tarif. Details klären wir gemeinsam in der Beratung.
Häufige Fragen zu Wohngebäudeversicherung
Ist die Wohngebäudeversicherung Pflicht?
Gesetzlich nicht, aber bei einer Baufinanzierung verlangt die Bank sie in der Regel, weil das Gebäude als Sicherheit dient.
Was ist der Unterschied zur Hausrat?
Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude selbst und fest verbundene Teile, die Hausrat den beweglichen Inhalt der Wohnung.
Brauche ich Elementarschutz?
Angesichts zunehmender Starkregen- und Hochwasserereignisse ist der Elementarbaustein für die meisten Gebäude dringend zu empfehlen.
Was bedeutet gleitende Neuwertversicherung?
Die Versicherungssumme passt sich der Baupreisentwicklung an, sodass im Schadenfall der Wiederaufbau zum aktuellen Neuwert abgesichert ist.
Ist die Photovoltaikanlage mitversichert?
Nicht automatisch. Aufdach-Anlagen sollten ausdrücklich eingeschlossen oder über eine eigene Police abgesichert werden.
Unsicher, ob Wohngebäudeversicherung für dich zählt?
In vier Fragen zeigt dir der Bedarfscheck, wo dein Schutz sitzt und wo Lücken sind. Ohne Anmeldung, in drei Minuten.
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