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Tierhalterhaftpflicht
Halter von Hunden und Pferden; für Kleintiere meist über die Privathaftpflicht abgedeckt
Was drin ist — und worauf du achten solltest
Das ist typischerweise abgedeckt
- Schäden, die das Tier Dritten zufügt (Personen, Sachen, Vermögen)
- Deckung bei Ausritt/Ausflug, teils Fremdhüten des Tieres
- Abwehr unberechtigter Ansprüche gegen den Halter
- häufig mitversichert: Mietsachschäden, Deckakt, Welpen für eine Übergangszeit
Typische Lücken
- in einigen Bundesländern ist Hundehaftpflicht Pflicht und wird versäumt
- zu niedrige Deckungssumme bei schweren Personenschäden
- Fremdhüten oder Ausland nicht mitversichert
- die private Haftpflicht deckt Hunde und Pferde nicht mit ab
Allgemeine Orientierung zur Sparte — welche Leistungen konkret gelten, bestimmt der jeweilige Tarif. Details klären wir gemeinsam in der Beratung.
Häufige Fragen zu Tierhalterhaftpflicht
Ist die Hundehaftpflicht Pflicht?
Das ist Landesrecht: In mehreren Bundesländern ist sie für alle Hunde oder bestimmte Rassen vorgeschrieben, in anderen freiwillig, aber dringend empfohlen.
Warum reicht die Privathaftpflicht nicht?
Hunde und Pferde sind in der privaten Haftpflicht ausgeschlossen. Kleintiere wie Katzen sind dort dagegen meist mitversichert.
Welche Deckungssumme ist sinnvoll?
Wie bei der Privathaftpflicht eine hohe pauschale Summe, da ein vom Tier verursachter Personenschaden sehr teuer werden kann.
Ist Fremdhüten mitversichert?
Gute Tarife decken Schäden auch dann, wenn das Tier vorübergehend von einer anderen Person betreut wird. Das sollte im Vertrag stehen.
Sind Welpen automatisch mitversichert?
Viele Tarife schließen Welpen des versicherten Tieres für eine begrenzte Zeit beitragsfrei ein. Danach ist eine eigene Absicherung nötig.
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