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Was bliebe, wenn du nicht mehr arbeiten könntest?

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ersetzt einen Teil deines Einkommens — den Rest trägst du selbst. Wie groß dieser Rest ist, rechnen wir hier aus. Ausschließlich mit deinen Zahlen.

Deine Angaben

Was tatsächlich auf dem Konto ankommt, in Euro.

Entscheidet, ob für dich noch ein Berufsschutz gilt (§ 240 SGB VI).

Kennst du deine voraussichtliche Erwerbsminderungsrente?

Der Betrag steht in deiner jährlichen Renteninformation unter „Rente wegen voller Erwerbsminderung“.

Brutto laut Renteninformation, in Euro.

Diese Gegenüberstellung ist eine Illustration auf Basis deiner Eingaben, keine Beratung und kein Angebot. Sie berücksichtigt weder Steuern und Sozialabgaben auf die Rente noch Abschläge, Wartezeiten oder andere Einkünfte. Ob und in welcher Höhe die gesetzliche Rente tatsächlich gezahlt wird, entscheidet allein der Rentenversicherungsträger. Rechtsstand 04.08.2026. Deine Eingaben werden nicht gespeichert.

Woher die Systematik kommt

  • Die Rente wegen Berufsunfähigkeit gibt es nur noch für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind. § 240 Abs. 1 SGB VI
  • Für alle anderen zählt allein die allgemeine Erwerbsfähigkeit: volle Erwerbsminderung unter drei Stunden, teilweise unter sechs Stunden täglich — auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, unabhängig von Ausbildung und bisherigem Beruf. § 43 Abs. 3 SGB VI
  • Die Arbeitsmarktlage bleibt dabei ausdrücklich unberücksichtigt. § 43 Abs. 3 SGB VI

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