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Was bleibt, wenn du lange krank bist?

Nach sechs Wochen endet die Lohnfortzahlung. Dann zahlt die Krankenkasse Krankengeld, und das liegt spürbar unter deinem gewohnten Netto. Dieser Rechner zeigt dir die Differenz, Schritt für Schritt nachvollziehbar.

  • § 47 SGB VGesetzliche Grundlage, keine Schätzung
  • Ohne Anmeldungdeine Eingaben werden nicht gespeichert
  • Rechenweg sichtbarJeder Schritt mit Fundstelle

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Was die gesetzliche Absicherung bei langer Krankheit trägt

Angestellte bekommen ihr Gehalt zunächst sechs Wochen vom Arbeitgeber weiter (§ 3 Abs. 1 EFZG). Danach zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld: 70 % des regelmäßigen Bruttoentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze, höchstens 90 % des Nettos (§ 47 Abs. 1 SGB V), wegen derselben Krankheit für längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren (§ 48 Abs. 1 SGB V).

Hauptberuflich Selbstständige haben in der gesetzlichen Kasse nur dann Anspruch auf Krankengeld, wenn sie es ausdrücklich wählen (§ 44 Abs. 2 SGB V); privat Versicherte bekommen gar keines — dort zählt allein, was im Vertrag als Krankentagegeld vereinbart ist. Der Rechner oben zeigt, wie groß der Abstand zu deinem Netto ist. Wie ein Krankentagegeld ihn schließt, steht auf der Seite zum Krankentagegeld.

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