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Recht haben und Recht bekommen

Firmen-Rechtsschutz

Die meisten Betriebe schließen einen Rechtsschutz ab, wenn der Streit schon läuft. Genau dann greift er nicht mehr.

Worauf es ankommt

  • Mit Angestellten kommt das Arbeitsrecht

    Kündigung, Zeugnis, Abmahnung, Überstunden — sobald Menschen für dich arbeiten, entsteht ein Bereich, in dem Auseinandersetzungen zum Normalfall gehören und in dem in erster Instanz jede Seite ihre Anwaltskosten ohnehin selbst trägt.

    § 12a Abs. 1 ArbGG
  • Die Wartezeit ist die entscheidende Klausel

    Für die meisten Bereiche gilt eine Wartezeit; wer erst abschließt, wenn der Konflikt absehbar ist, bekommt keine Deckung. Deshalb ist das ein Vertrag, den man vor der Lage abschließt oder gar nicht.

  • Nicht jeder Streit ist gedeckt

    Typisch ausgeschlossen sind Auseinandersetzungen unter Gesellschaftern, Bau- und Planungsstreitigkeiten am eigenen Objekt sowie das Eintreiben eigener Forderungen in manchen Ausgestaltungen. Was dabei ist, steht in den Bedingungen, nicht im Prospekt.

Ehrlich abgewogen

Was dafür spricht — und was du wissen musst, bevor du unterschreibst.

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