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Der Baustein, der für jeden Betrieb gilt
Betriebshaftpflicht
Ein Fehler bei der Arbeit trifft selten nur dich. Sobald ein anderer dadurch zu Schaden kommt, geht es nicht mehr um deinen Auftrag, sondern um deine Haftung.
Worauf es ankommt
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Die Ersatzpflicht hat keine Obergrenze
Wer schuldhaft Leben, Körper, Gesundheit oder Eigentum eines anderen verletzt, muss den daraus entstehenden Schaden ersetzen. Das Gesetz begrenzt diese Pflicht der Höhe nach nicht — begrenzt ist am Ende nur, was der Vertrag leistet.
§ 823 Abs. 1 BGB -
Entscheidend ist, was im Vertrag als Tätigkeit steht
Der Schutz hängt an der beschriebenen Tätigkeit, nicht am Firmennamen. Wer sein Angebot erweitert — neue Gewerke, neue Materialien, Arbeiten beim Kunden statt in der eigenen Werkstatt — muss das nachziehen, sonst deckt der Vertrag das Neue nicht.
Ehrlich abgewogen
Was dafür spricht — und was du wissen musst, bevor du unterschreibst.
Dafür spricht
- Deckt den Bereich ab, in dem die Haftung der Höhe nach unbegrenzt ist
- Wehrt unberechtigte Ansprüche ab — das ist der Teil, den man unterschätzt
- Lässt sich auf die tatsächliche Tätigkeit zuschneiden
Das musst du wissen
- Vorsatz ist nie versichert, und das ist auch richtig so
- Reine Vermögensschäden ohne Personen- oder Sachschaden brauchen einen eigenen Baustein
- Eine zu eng gefasste Tätigkeitsbeschreibung lässt genau die Lücke, die man nicht sieht
Der wichtigste Punkt steht nicht im Preis, sondern in der Tätigkeitsbeschreibung — die gehört einmal im Jahr auf den Tisch.
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