Betriebliche Altersvorsorge
Mitarbeiter binden und Steuervorteile nutzen.
Was das Gesetz von dir als Arbeitgeber verlangt
Die betriebliche Altersvorsorge ist für Beschäftigte ein Anspruch — und für dich eine Pflicht mit klaren Regeln. Die vier wichtigsten, jeweils mit Fundstelle.
-
Anspruch auf Entgeltumwandlung
Jede in der Rentenversicherung pflichtversicherte Person in deinem Betrieb kann verlangen, dass bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze für eine Betriebsrente umgewandelt werden (§ 1a Abs. 1 BetrAVG). Bietest du keinen Weg über Pensionsfonds oder Pensionskasse an, kann sie eine Direktversicherung verlangen.
-
Zuschuss von 15 %
Bei Umwandlung in Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung gibst du 15 % des umgewandelten Betrags dazu, soweit du dadurch Sozialversicherungsbeiträge sparst (§ 1a Abs. 1a BetrAVG) — seit dem 1. Januar 2022 auch für Vereinbarungen von vor 2019 (§ 26a BetrAVG).
-
Du stehst für die Zusage ein
Was du zusagst, musst du auch dann erfüllen, wenn ein Versicherer oder eine Kasse die Durchführung übernimmt (§ 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG). Deshalb gehört die Versorgungsordnung sauber aufgesetzt, bevor die erste Umwandlung läuft.
-
Steuer- und beitragsfrei bis zu Grenzen
Beiträge sind bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG) und bis 4 % beitragsfrei (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV). Mit der Grenze 2026 von 8.450 € im Monat (Sozialversicherungsrechengrößenverordnung 2026) sind das bis zu 676 € und bis zu 338 € im Monat je Person.
So setzen wir es mit dir auf
- Bestand klären
Welche Zusagen gibt es schon, wer wandelt bereits um, kommt der Zuschuss bei allen an?
- Weg und Ordnung festlegen
Durchführungsweg wählen und eine Versorgungsordnung aufsetzen, die für alle gleich gilt.
- Umsetzen und erklären
Mitarbeitende informieren, Umwandlungen einrichten, Lohnabrechnung anpassen — mit einem festen Ansprechpartner danach.
Wie die Betriebsrente aus Sicht deiner Mitarbeitenden funktioniert — mit Modellrechnung —, steht auf der Seite zur betrieblichen Altersvorsorge und im Ratgeber zum 15-%-Zuschuss.
Drei Wege zum Thema
Für eine konkrete, ehrliche Einschätzung zu Betriebliche Altersvorsorge sprich uns direkt an — wir melden uns persönlich, kein Callcenter.
-
Wie bAV funktioniert
Entgeltumwandlung, 15-Prozent-Zuschuss, Förderung — ehrlich erklärt, mit Fundstellen.
Ansehen -
Netto-Aufwand rechnen
Was eine Entgeltumwandlung netto kostet und was mit Zuschuss daraus wird — ohne Anmeldung.
Ansehen -
Erstgespräch vereinbaren
Einrichtung und Pflichten rund um den Zuschuss gehen wir gemeinsam durch.
Ansehen
Wir sind für dich da
Ruf uns an
Ein fester Ansprechpartner, keine Warteschleife. Ob er gerade erreichbar ist, steht hier — und wenn nicht, ruft er zurück.
+49 176 23540206Üblicherweise erreichbar: Mo–Fr 9–18 Uhr
Rückruf anfordernLion Park ist gerade erreichbar
Jetzt anrufen: +49 176 23540206Beratung vereinbaren
Persönlich vor Ort, per Video oder telefonisch. Du wählst Zeitpunkt und Kanal, wir bereiten alles vor.
Dein Ansprechpartner:
Lion Park, Vermögensberater — Deutsche Vermögensberatung, Partner der Generali