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Betriebliche Altersvorsorge

Mitarbeiter binden und Steuervorteile nutzen.

Was das Gesetz von dir als Arbeitgeber verlangt

Die betriebliche Altersvorsorge ist für Beschäftigte ein Anspruch — und für dich eine Pflicht mit klaren Regeln. Die vier wichtigsten, jeweils mit Fundstelle.

  • Anspruch auf Entgeltumwandlung

    Jede in der Rentenversicherung pflichtversicherte Person in deinem Betrieb kann verlangen, dass bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze für eine Betriebsrente umgewandelt werden (§ 1a Abs. 1 BetrAVG). Bietest du keinen Weg über Pensionsfonds oder Pensionskasse an, kann sie eine Direktversicherung verlangen.

  • Zuschuss von 15 %

    Bei Umwandlung in Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung gibst du 15 % des umgewandelten Betrags dazu, soweit du dadurch Sozialversicherungsbeiträge sparst (§ 1a Abs. 1a BetrAVG) — seit dem 1. Januar 2022 auch für Vereinbarungen von vor 2019 (§ 26a BetrAVG).

  • Du stehst für die Zusage ein

    Was du zusagst, musst du auch dann erfüllen, wenn ein Versicherer oder eine Kasse die Durchführung übernimmt (§ 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG). Deshalb gehört die Versorgungsordnung sauber aufgesetzt, bevor die erste Umwandlung läuft.

  • Steuer- und beitragsfrei bis zu Grenzen

    Beiträge sind bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG) und bis 4 % beitragsfrei (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV). Mit der Grenze 2026 von 8.450 € im Monat (Sozialversicherungsrechengrößenverordnung 2026) sind das bis zu 676 € und bis zu 338 € im Monat je Person.

So setzen wir es mit dir auf

  1. Bestand klären

    Welche Zusagen gibt es schon, wer wandelt bereits um, kommt der Zuschuss bei allen an?

  2. Weg und Ordnung festlegen

    Durchführungsweg wählen und eine Versorgungsordnung aufsetzen, die für alle gleich gilt.

  3. Umsetzen und erklären

    Mitarbeitende informieren, Umwandlungen einrichten, Lohnabrechnung anpassen — mit einem festen Ansprechpartner danach.

Wie die Betriebsrente aus Sicht deiner Mitarbeitenden funktioniert — mit Modellrechnung —, steht auf der Seite zur betrieblichen Altersvorsorge und im Ratgeber zum 15-%-Zuschuss.

Drei Wege zum Thema

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